Die Tätigkeit des Tierheilpraktikers entspricht einer Mischung, 

aus dem Beruf des Tierarztes und dem Beruf des Heilpraktikers.

Der Tierheilpraktiker sucht bei Störungen im Organismus nach den Ursachen 

und behandelt diese.

Tierheilpraktiker unterliegen dem Tierseuchen-, Tierschutz- und Arzneimittelgesetz.

Aus diesen Gründen dürfen Tierheilpraktiker keine

verschreibungspflichtigen Arzneimittel verordnen, nicht impfen, nicht narkotisieren,

keine chirurgischen Eingriffe durchführen und nicht einschläfern.

 

Sie fragen sich jetzt sicherlich:

"Was bleibt denn dann noch?"

Auf meiner Homepage finden Sie die Behandlungsmethoden 

der alternativen Tierheilkunde, die ich anwende.

 

Natürlich untersuche und behandle ich Ihr Tier soweit keine Narkose

erforderlich ist.

 

Ich halte gerne auch Vorträge oder Seminare

über die Arbeit eines Tierheilpraktikers, 

über Erste Hilfe Maßnahmen für Ihr Tier, über verschiedene Therapiemethoden 

wie z.B. Blutegeltherapie, Phytotherapie (Heilpflanzenkunde)

oder die Mykotherapie (die Therapie mit Heilpilzen).

Ich gebe gerne auch Tipps für eine Homöopathische Tier-Notfallapotheke.

 

Bitte fragen Sie einfach nach.