Die Tätigkeit des Tierheilpraktikers entspricht einer Mischung,
aus dem Beruf des Tierarztes und dem Beruf des Heilpraktikers.
Der Tierheilpraktiker sucht bei Störungen im Organismus nach den Ursachen
und hilft dabei diese auszugleichen.
Tierheilpraktiker unterliegen dem Tierseuchen-, Tierschutz- und Arzneimittelgesetz.
Aus diesen Gründen dürfen Tierheilpraktiker keine
verschreibungspflichtigen Arzneimittel verordnen oder anwenden, nicht impfen,
nicht narkotisieren, keine chirurgischen Eingriffe durchführen und nicht einschläfern.
Sie fragen sich jetzt sicherlich:
"Was bleibt denn dann noch?"
Auf meiner Homepage finden Sie die Methoden
der alternativen Tierheilkunde, die ich anwende.
Natürlich untersuche ich Ihr Tier soweit keine Narkose
erforderlich ist.
Ich halte gerne auch Vorträge oder Seminare
über die Arbeit eines Tierheilpraktikers,
über Erste Hilfe Maßnahmen für Ihr Tier, über verschiedenes
wie z.B. Kräuter, Düfte/Aromen.
Ich gebe gerne auch Tipps für eine Homöopathische Tier-Notfallapotheke.
Ich unterstütze gerne auch wenn ein neues Tier einzieht.
Bitte fragen Sie einfach nach.